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ANTI-DOPING

 

Der Rheinische Schützenbund e.V. 1872 (RSB) hat sich in seiner Satzung dazu verpflichtet, das Dopingverbot auf der Grundlage des NADA-Codes zu beachten und durchzusetzen, um Sportler vor Gesundheitsschäden zu bewahren und Fairness und Glaubwürdigkeit im sportlichen Wettbewerb zu erhalten. Der RSB bekämpft jede Form des Dopings und tritt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schützenbund e.V. (DSB) für präventive und repressive Maßnahmen ein, die geeignet sind, den Gebrauch verbotener leistungs-steigender Mittel und/oder Methoden zu unterbinden. Der RSB fühlt sich insbesondere den in der Satzung des DSB bekannten Anti-Doping Regelungen ver-pflichtet. Wegen Verstößen gegen die Anti-Doping- Regelungen können Sanktionen verhängt werden. Die Zuständigkeit für das Sanktionsverfahren wird vom RSB auf den DSB übertragen, insbesondere auch die Befugnis zum Ausspruch von Sanktionen. Alle Streitigkeiten werden nach dem Anti- Doping-Regelwerk des DSB unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges, auch für den einstweiligen Rechtsschutz entschieden. Die Verbandsmitglieder, Amtsträger, Trainer und Athleten sind verpflichtet, Entscheidungen des DSB anzuerkennen und umzusetzen.

Anti-Doping Beauftragter des Rheinischen Schützenbundes ist Achim Veelmann.

Informationen des Deutschen Schützenbundes zum Thema Anti-Doping